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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle von und mit uns, der Conbus International LLC eingegangenen Rechtsgeschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorgenannten Bedingungen abweichen, sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn vom Auftraggeber darauf Bezug genommen wird und wir diesen als Conbus International LLC nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir, die Conbus International LLC, nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang widersprechen oder der Auftrag von uns bestätigt oder geliefert wird. Die Auftragsbestätigung erfolgt hinsichtlich Mängel, Liefertermin und Preis vorbehaltlich ungestörter Produktionsmöglichkeiten, ausreichender Rohstoff- und Energieversorgung und im wesentlichen gleichbleibender Rohstoff- und Produktionskosten sowie ungestörter Transportwege. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sowie unsere Leistungspflicht schliessen wir beim Eintreffen von höheren Gewalt („acts of God“) ausschliesslich aus.
3. Preisstellung
Art, Höhe und Zeitpunkt der zu leistenden Vergütung ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung und gilt "frei Haus" einschließlich Verpackung, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise gelten zuzüglich etwaiger anderer gesetzlicher Kosten und Abgaben in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Liegt der Liefertermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, so ist eine Preiserhöhung statthaft, wenn sie auf für uns unvermeidbaren Umständen beruht, die erst nach Vertragsschluss eingetreten sind. Unvermeidbare Umstände sind z.B. Preiserhöhungen unserer Lieferanten für Rohmaterialien sowie Normänderungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Vor Ablauf von drei Monaten sind unvermeidbare Preiserhöhungen nur zulässig, soweit sie auf Umständen beruhen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für uns nicht absehbar waren. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
Rechnungen sind innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist rein netto zu bezahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Zahlungen tilgen zunächst etwaige Zinsen und Kosten, dann die jeweils älteste Schuld.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung, sofern uns die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden vorliegt. Liegt uns keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, sind wir dazu verpflichtet, die Lieferung steuerpflichtig zu behandeln und dem Kunden eine neue Rechnung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer auszustellen. Der Kunde hat die Umsatzsteuer unverzüglich an uns zu erstatten. Unser Verwaltungsaufwand durch die nachträgliche Behandlung als steuerpflichtige Lieferung, ist vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die Verwaltungsmehrkosten unverzüglich an uns zu erstatten.
4. Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl des Versandweges erfolgt grundsätzlich durch uns, die Conbus International LLC. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder Selbstabholer – spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers – geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn die Transportkosten von uns getragen werden.
5. Lieferungen
Wir, die Conbus International LLC, sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Eine Haftung für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird jedoch nicht übernommen. Sind wir, die Conbus International LLD, mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrags zurücktreten. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen bleibt vorbehalten.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Reinzeichnungen, Klischees und sonstigen Unterlagen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, haften wir, die Conbus International LLC, nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nur den Ersatz des reinen Materialwerts beanspruchen.
6. Mängelrügen/Gewährleistung
Unsere Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen bzw. geringe Farbabweichungen in den Druckfarben gelten nicht als Mängel und können nicht beanstandet werden. Der Besteller hat die Ware nach Empfang zu prüfen und Mängelrügen bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Tagen ab Versanddatum schriftlich bei uns, der Conbus International LLCL, zu erheben. Reklamationen wegen Beschädigung der Ware werden nur dann berücksichtigt, falls der Besteller vor Abnahme des Gutes dessen Zustand durch den Transporteur sich hat schriftlich bestätigen lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat der Besteller nach deren Entdeckung – und spätestens innerhalb 6 Tagen nach Versanddatum – uns, der Conbus International LLC, schriftlich anzuzeigen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen aller Art, auf eine Ersatzlieferung oder Minderung unserer Wahl. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis frei Haus zurückgesandt werden und entbindet nicht der Vertragserfüllung des Käufers.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum der Conbus International LLC. Die Ware ist vom Käufer gegen Elementarschäden zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen vorzulegen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu bearbeiten oder zu verarbeiten, so lange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns, die Conbus International LLC, ab. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen, sind uns, der Conbus International LLC, vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Vertragsrücktritt.
8. Sonstiges
Kosten für Entwürfe, Zeichnungen und Klischees, Gravuren werden bei der 1. Lieferung berechnet. Sie (inkl. der Druckzylinder) bleiben in jedem Fall im Besitz und Eigentum der Conbus International LLC. Bei unveränderten Nachbestellungen innert 12-18 Monaten wird auf die Neuverrechnung von Gravurkosten im Tiefdruckverfahren verzichtet. Wir übernehmen keinerlei Haftung, falls der Kunde unberechtigter bzw. unerlaubter Weise etwelche Layouts für die Bedruckung verwendet hat, welcher auf irgendeine Weise verboten sind. Der Kunde trägt die volle Verantwortung, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden. Regressansprüche Dritter in dieser Sache gehen zu Lasten des Käufers.
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erteilt uns der Kunde das Recht, seine von uns produzierten Verpackungen für Bemusterungen und/oder Werbezwecke zu verwenden. Dies beinhaltet insbesondere auch die Erstellung von Fotos der erwähnten Verpackungen und die entsprechende Verwendung der Bilder auf unserer Webseite und/oder Prospektmaterial.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8956 Killwangen
10. Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im übrigen davon nicht berührt. Die nichtige Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet Schweizer Recht Anwendung.